Donnerstag, 27. November 2008

Unsichere Preise beim Reisen?

Seitdem vor kurzem eine gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, dass die Katalogpreise von Reiseveranstaltern nachtraeglich erhoeht werden koennen, wenn die Einkaufspreise fuer diese Reisen steigen, mehren sich kritische Stimmen dazu, die den Eindruck erwecken, ein Kunde koenne sich des tatsaechlichen Preises nicht mehr sicher sein.

Grundsaetzlich ist wohl nachvollziehbar, das vor dem Hintergrund der Preisentwicklungen in diesem Jahr auf dem Energiesektor einschliesslich Kraftstoffen Preissteigerungen nicht einfach geschluckt werden koennen. Reisen werden oft weit im Voraus gebucht und da ein Reiseveranstalter die Preisentwicklung nicht voraussehen kann, kann eine Entwicklung wie in diesem Jahr in der Sommerzeit existenzbedrohlich sein.

Ein Reisevertrag ist jedoch keine einseitige Angelegenheit, bei dem nach Gutduenken geaendert werden kann. Grundlage fuer eine Aenderung muessen nachvollziehbare Steigerungen der Einkaufspreise sein, insbesondere der fuer die Befoerderungsleistung. In den Reisebedingungen wird daher festgehalten, wann eine Erhoehung des Reisepreises moeglich ist. Bei einer Buchung innerhalb 4 Monaten (so die Musterbedingungen des RDA) vor Abfahrtstermin ist dies nicht moeglich, da man hier davon ausgeht, dass bei einer kaufmaennisch korrekten Kalkulation keine aussergewoehnlichen Risiken auftreten.

Uebersteigt die Erhoehung einen Satz von 5 % (auch hier die Daten der Musterbedingungen des RDA), so kann der Kunde von der Reise zuruecktreten.

Achten Sie bei Abschluss eines Reisevertrages auf diesen Zusammenhang. Ein Reiseveranstalter ist weder am Ruecktritt vom Reisevertrag noch an der Veraergerung eines Kunden interessiert.

Mittwoch, 19. November 2008

Billigflieger - Zahlungen

Aufgrund der aktuellen Situation in Verbindung mit der Finanzkrise wurden wir auf ein Thema gestossen, um das wir uns bisher wenig Gedanken gemacht haben. Wie meine Recherchen ergeben haben, tun das viele andere auch nicht.

Addiert man die Meldungen der letzten Monate - z. B. das Beinahe-Aus von Alitalia, den muehsamen Verkauf von Austrian Airlines, den Konkurs einer Airline in Daenemark, die Meldungen ueber Finanzierungsengpaesse bei Skyeurope usw., ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine, mehrere oder eine Reihe von Airlines in Konkurs gehen koennte, nicht mehr weit hergeholt.

Was passiert mit den bereits bezahlten Ticketpreisen? Ein Reiseveranstalter ist verpflichtet, fuer den Fall der Insolvenz eine Versicherung abzuschliessen. Damit sind alle Zahlungen auf Pauschalreisen (mind. 2 Leistungen zu einer Buchung zusammengefasst) abgesichert.

Eine entsprechende Regelung gibt es nach unseren Erkenntnissen nicht fuer Fluggesellschaften.

Was bedeutet das? Buchen Sie heute auf der Website eines Low Cost Carriers einen Flug z. B. fuer Mai 2009, bezahlen Sie den vollen Reisebetrag sofort, in der Regel per Kreditkarte. Meldet die Fluggesellschaft im Winter Konkurs an und der Flug wird nicht geflogen, so ist das Geld zunaechst weg. Sie koennen es beim Konkursverwalter geltend machen (Position xxx in Hoehe von 150 € bei einem Volumen von x Millionen €). Bei Zahlung per Kreditkarte sind evtl. Absicherungen enthalten. Ist das nicht der Fall, so ist das Geld u. U. verloren.

Gerade in der gegenwaertigen Zeit sollte man daher sehr genau darauf achten, wem man sein Geld ueber Monate "ausleiht".

Also nicht mehr buchen? Keinesfalls - sichern Sie sich aber ab. Buchen Sie eine Pauschalreise mit Absicherung ueber eine Insolvenzversicherung oder nutzen Sie eine Versicherunsangebot fuer die Direktbuchung von Fluegen.