Mittwoch, 19. Februar 2014

Reiserücktrittskostenversicherung - Reiseleiterabsicherung

Reiserücktrittskostenversicherungen haben bei der Planung einer Reise einen festen Platz und das aus gutem Grund. Muss eine Reise aus Krankheitsgründen, plötzlicher Arbeitslosigkeit oder ähnlichen Gründen abgesagt werden, möchte man die Kosten für die Reise natürlich nicht abschreiben. Für einen verhältnismäßig günstigen Prämienbeitrag kann das finanzielle Risiko abgedeckt werden.

Bei geschlossen Reisegruppen (z. B. Vereinsreisen, Klassenfahrten) kommt manchmal der Gedanke auf, ein Storno des einzelnen Teilnehmers falle nicht ins Gewicht. Diese Annahme ist korrekt, wenn eine Ersatzperson gestellt werden kann und dadurch keine Umbuchungsgebühren (z. B. für den Flug) anfallen und die Zimmeraufteilung nicht geändert werden muss. In den meisten Fällen geht ein Ausfall nicht ohne Kosten ab. Weigert sich der Teilnehmer, diese Kosten zu übernehmen (z. B. aufgrund persönlicher Differenzen mit der Gruppe), bleiben diese an den übrigen Teilnehmern hängen und erhöhen den Reisepreis. Ärger ist hier vorprogrammiert.

Bei Gruppenreisen ist noch ein zusätzliches Risiko zu überlegen - der Ausfall der Begleitperson / des Reiseleiters. Bei Klassenfahrten wird bei Ausfall des Begleitlehrers meist eine andere Lehrkraft der Schule verpflichtet werden können. Hier fallen dann nur evtl. Umbuchungsgebühren an, die über die Rücktrittskostenversicherung der ausgefallenen Begleitperson abgedeckt sind.

Was ist jedoch, wenn die ganze Reise abgesagt werden muss, weil sich z. B. nur die ausgefallene Begleitperson am Zielort sicher orientieren kann? Das ist in der Rücktrittskostenversicherung des einzelnen nicht versichert und in der Versicherung des Reiseleiters sind nur seine eigenen Stornokosten versichert.

Abhilfe schafft hier das Zusatzrisiko "Reiseleiterabsicherung" oder "Lehrerausfallversicherung". Sie übernimmt die Stornokosten aller versicherten Teilnehmer, wenn die ganze Reise wegen des Ausfalls einer Begleitperson aus versichertem Grund abgesagt werden muss. Versichert werden muss hier jeder einzelner Teilnehmer, der seine Stornokosten erstattet haben möchte. In einigen Tarifen kann sich die Prämie dadurch verdoppeln, es reicht jedoch nicht aus, das Zusatzrisiko nur für den Reiseleiter einzuschliessen.

Bei Abschluss der Versicherung für eine Gruppe ist daher abzuwägen, ob die Durchführung der Reise durch den Ausfall der Begleitperrson gefährdet wäre. Ist das der Fall, ist das Zusatzrisiko sehr zu empfehlen. Denn bei Geld hören Freundschaften manchmal auf.

Fotowettbewerb 2014

Nicht nur Asiaten fotografieren auf Reisen. Eindrücke festhalten und die Stimmung später wieder wach rufen, schöne Momente mit Freunden fixieren und originelles und fremdes dokumentieren für die Lieben daheim. Was bis vor wenigen Jahren wegen der Kosten mehr oder weniger sparsam betrieben wurde, ist inzwischen omnipräsent. Mit Smartphones, Tablets und Kameras verschiedenster Dimension wird alles und jedes im Bild fest gehalten.

Auch bei Gruppenreisen und Klassenfahrten ist das nicht anders. Hier wird geknipst was das Zeug hält und es kommen leicht mehrere Hundert Bilder zusammen - pro Teilnehmer!

Neben den gängigen Motiven sind es aussergewöhnliche Details und Kuriositäten, die beim späteren Betrachter ein Schmunzeln hervorrufen. So dieses "Espresso-Mobil" auf einem umgeaubten Piaggio-Dreirad, dem wir in Schottland begegnet sind.

Oder die überdimensionierte Beschreibung einer Wartebank in London

Sehenswert sind auch Aufnahmen, bei denen Teilnehmer scheinbar große Bauwerke tragen oder sie überragen.


Solche Bilder suchen wir für unseren Fotowettbewerb 2014! Sendet sie uns im Zeitraum 01.03. - 30.06.2014 und wir lassen auch andere daran teilhaben. Die Bilder, die auf unserer Facebook-Fanpage am meisten Likes (innerhalb 30 Tagen) erhalten, gewinnen. Monatlich gibt es Tickets und 1 'FeelGood'-Movie zu gewinnen, der Gesamtsieger erhält zusätzlich Tickets für ein Musical-Highlight oder einen Freizeitpark nach Wahl.

Details zu den Teilnahmebedingungen findet ihr hier.

Mittwoch, 12. Februar 2014

Sturz von der Bierbank zählt als Dienstunfall (?) !

Am gestrigen Mittwoch hat das Urteil über den Dienstunfall einer Lehrerin auf Twitter die Gemüter erregt. Das Thema berührt offensichtlich und die Formulierung scheint eine satirisch-kritische Meinung anzudeuten. Ein nicht unwesentlicher Teil derjenigen, die das gezwitschert und retweeted haben scheint der Meinung  zu sein, hier habe sich wieder einmal eine Lehrkraft auf  Kosten von Eltern und Steuerzahler vergnügt und jetzt verlangt sie die Übernahme der Folgekosten.

Aus unserer Erfahrung wissen wir als Reiseveranstalter für Klassenfahrten, dass eine Reise mit einer Horde von Jugendlichen, die gerade üben, wie man sich gegen Autoritäten auflehnt keinesfalls ein Vergnügen für die Begleitpersonen ist. Das sie die Fahr nicht aus eigener Tasche bezahlen ist daher durchaus angemessen.

Den genauen Sachverhalt, der zum Unfall in einem Festzelt geführt hat, kenne ich auch nicht. Glaubt man aber der Berichterstattung, so war die Lehrkraft mit ihren Schülern auf einer Schulfahrt nach München. In diesem Rahmen haben sie ein Festzelt auf einem Frühlingsfest besucht und dort der allgemeinen Stimmung folgend auf den Bänken getanzt. Dabei stürzte die Lehrerin von der Bank und verletzte sich am Rücken.

Um ihre Aufsichtspflicht nicht zu verletzen konnte die Lehrerin nicht anders als die Schüler zu begleiten. Sonst hätte sie in puritanisch-strengem Auftreten den Besuch des Festzelt verbieten müssen. Und gerade Lehrer, die bereit sind, ihren Schülern im vertretbaren Rahmen entgegenzukommen, gewinnen an Sympathie und Zugang zu den Schülern.

Es wird auch nicht berichtet, dass die Lehrerin auf dem Tisch getanzt hätte, was dem Ganzen durchaus eine andere Qualität gegeben hätte. Nein, die ganze Gruppe folgte dem allgemeinen Verhalten im Festzelt. Eine mit streng-missbilligendem  Blick beobachtende Begleitperson hätte dem Erlebnis wohl nicht gut getan.

Sie entschloss sich wohl, für ihre Schüler keine Spielverderberin zu sein. Der Unfall ereignete sich demnach in Ausübung ihrer Pflichten, was die Übernahme der Folgekosten durch den Dienstherrn rechtfertigt. Pflichterfüllung muss ja nicht immer unangenehm sein.

Astronomische Erlebnisreise

Begeistern sich ihre Schüler für Astronomie? Die Vermittlung von theoretischem Wissen auf einem Gebiet, dass von unvorstellbaren Entfernungen und Größen geprägt ist, reisst nicht jeden vom Hocker.

Diesem Problem hat sich Christian Preuß mit seinem Projekt "Sky Voyage" angenommen. Im Siebengebirge in der Nähe von Bonn vermittelt er mit Workshops und Exkursionen Wissen über Sonne, Planeten und Kometen.

Im Rahmen eines dreitägigen Studienprojekts werden die Inhalte altersgerecht für die Klassenstufen 3-10 vermittelt. Bei Exkursionen im Naturpark Siebengebirge werden die Dimensionen der Himmelskörper an maßstabsgetreuen Modellen vermittelt. Mit einem mobilen Spiegelteleskop können die Schüler tagsüber selbst die Sonne beobachten und abends den Nachthimmel erkunden. Im Labor wird schliesslich aus Trockeneis ein Komet nachgebaut - ein unvergessliches Erlebnis!

Die Workshops Astronomie können im Rahmen einer 3-Tagesreise mit Übernachtungen im Raum Bonn organisiert werden. Je nach Wunsch ist auch die Erweiterung auf 4 oder 5 Tage mit weiteren Programmen in der Region möglich.

Dienstag, 11. Februar 2014

Der Geist von Montmartre in Frankfurt

Zugegeben - die Kombination war auch mir nicht von vorne herein eingängig. Bei Frankfurt denke ich an Banken, Geldgeschäfte und die berühmte Skyline sowie an den grossen Flughafen als Einflugschneise für Gäste aus aller Welt. Für Esprit Montmartre fahre ich eher nach Paris.

Der Blick, den die Ausstellung in der Kunsthalle Schirn in Frankfurt bis zum 01. Juni 2014 auf das Viertel in Paris wirft, ist allemal bemerkenswert. Unter dem Motto "Esprit Montmartre. Die Bohème in Paris um 1900" wird die besondere Atmosphäre des Viertels erlebbar. Mit Kunstwerken von Picasso, van Gogh, Degas u. a. wird der Besucher in die Pariser Welt um 1900 entführt. Angereichert mit Plakaten, Fotos und Grafiken wird eine Darstellung des Alltags der Künstler in dieser Zeit versucht. Dabei bleiben auch die soziologischen Zusammenhänge nicht unberührt.

Die künstlerische und kulturelle Seite Frankfurts ist natürlich nicht von temporären Ausstellungen abhängig. Als Geburtsstadt von Goethe mit dem Geburtshaus des Meisters der deutschen Sprache, dem malerischen Viertel rund um den Römer, Alte Oper, Hauptwache und weiteren Attraktionen erlebt der Besucher ein historisches Frankfurt direkt neben den Hochglanzfassaden der Bankenmetropole.

Frankfurt kann auch gemütlich. 'Ebbelwoi', serviert im 'Bembel' wie ihn Ü40er vom 'Blauen Bock' mit Heinz Schenk kennen. Denn Hessen ist natürlich auch eine bekannte Weingegend und gemütliche Weinschänken sind auch in Frankfurt präsent.

Ein Wochenende in Frankfurt verspricht Abwechslung - und es ist per Bus, Bahn, Flug und Auto in Europa ausgzeichnet erreichbar.

Freitag, 7. Februar 2014

Fluggastrechte im Aufwind (?)

Um es vorwegzunehmen, was da in den vergangenen Tagen an Meldungen bezüglich der Stärkung der Rechte von Fluggästen durch die Medien ging, hat noch keine Rechtskraft. Die europäische Kommission hat Vorschläge untebreitet, die dem Parlament nicht kundenfreundlich genug waren. Der Entschluss des Parlaments wird nun in Verhandlungen mit den Mitgliedsländern weiter diskutiert werden. Je nach Stärke der Luftfahrt im Land und entsprechender Lobbyarbeit werden hier noch Korrekturen folgen.

Vor allem drei Punkte stechen mir in den Meldungen ins Auge, die durchaus eine Verbesserung darstellen würden:

Zum einen die Rechtssicherheit bei Entschädigungen im Fall von Verspätungen. Das betrifft sowohl die Höhe als auch die Gründe, bei denen eine Entschädigung zu zahlen ist. Bei klarer Ausgangslage werden mehr Kunden in den Genuss einer Entschädigung kommen, wenn sie sich nicht durch mehrere Instanzen klagen müssen.

Zudem zwei Verbesserungen, die gar nicht in allen Berichten auftauchen. Die unverständliche Regelung, dass der Rückflug verfällt, wenn der Hinflug nicht angetreten wird soll untersagt werden und Airlines sollen verpflichtet werden, die oft sehr frühen Zahlungen gegen Insolvenz abzusichern. Beides ist vielleicht nicht so öffentlichkeitswirksam wie Bares im Geldbeutel wenn die Uhr 1 Minute nach 3 Stunden Verspätung zeigt. Gerade die Insolvenzabsicherung kommt aber immer dann wieder hoch, wenn eine Airline den Betrieb einstellt und die Zahlungen verloren sind. Die Kapitalbasis einer Reihe von Airlines auch in Europa ist sehr dünn.

Die Entschädigungssätze bei Verspätungen werden noch zu Diskussionen führen. Im Bereich der Billigflieger (bis 2500 km) übersteigen die geplanten Beträge unter Umständen den Flugpreis um ein Vielfaches. Dieses Risiko wird natürlich in den Flugpreis für alle Gäste einkalkuliert - oder die Aufwendungen für bessere Prävention. Beides führ zu Preissteigerungen.

Aber vielleicht wollte sich das Parlament auch nur mit einem verbraucherfreundlichen Entschluss in Szene setzen. Denn verpflichtend ist das ganze Paket ja noch lange nicht.

Donnerstag, 6. Februar 2014

City Tax Berlin - nicht für Klassenfahrten!

Die Aufregung über jede neue Steuer ist groß. So hat auch die seit Jahresbeginn in Berlin geltende City Tax oder Bettensteuer für Aufsehen gesorgt und durch die anhängigen Verfahren ist das letzte Wort hier wohl auch noch nicht gesprochen. Aktuell ist die Steuer jedoch zu bezahlen und treibt den Preis für eine private Berlin-Reise um einen Aufschlag von 5 % auf den Netto-Übernachtungspreis.

Schul- und Klassenfahrten sind allerdings nicht privat sondern eine Schulveranstaltung, an der ein Schüler grundsätzclich teilnehmen muss. Entsprechend gilt für Klassenfahrten eine Ausnahme:

"Übernachtungsaufwendungen, die im Rahmen von durch die Schulleitung genehmigten und von einer Lehrkraft begleiteten Schülerreisen ... entstehen, sind als zur Grundbefriedigung des Lebensbedarfs notwendige Aufwendungen anzusehen und unterliegen somit nicht der Übernachtungsteuer."

Dieser Satz klärt auf der Seite des Berliner Senats für Finanzen über eine für Schülerfahrten wichtigen Ausnahmeregelung auf. Die Information ist nicht ganz leicht zu finden, sie wurde sehr gut versteckt. Auf der Tourismus-Seite der Stadt Berlin konnte ich so einen Hinweis zumindest nicht entdecken.

Voraussetzung für die Befreiung von der Steuer ist die Vorlage einer Schulbescheinigung, dass es sich bei der Fahrt um eine Schul-Pflichtveranstaltung handelt. Das entsprechende Formular haben wir auf unserer Website zum Download bereit gestellt. Hier finden sich auch entsprechende Formulare für Köln und Hamburg.

Die Bescheinigung darf nur ausgestellt werden, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Privat von Schülern oder Eltern organisierte Schülerreisen sind nicht von der Bettensteuer befreit. Entsprechend findet sich auf dem Formular ein Warnhinweis, dass das Ausstellen einer 'inhaltlich unrichtigen' Bescheinigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und geahndet wird.

Für die meisten Klassenfahrten wird die Befreiung möglich sein. Denken sie daher frühzeitig bei der Planung an die Bescheinigung, sie muss bereits beim Check-In in der Unterkunft vorgelegt werden.




Dienstag, 4. Februar 2014

Zimmer frei ! (?)

Auch wenn viele sich schon über ihre
Reise für 2015 Gedanken machen oder diese schon fest gemacht haben -auch für 2014 sind Anfragen für Klassenfahrten und Gruppenreisen immer noch aktuell. Dabei wird es zu einigen Reiseterminen schon schwieriger, eine Unterkunft nach den Wünschen der Reisegruppe zu finden. Feiertagstermine sind oft schon ausgebucht oder nur mit hohen Aufschläge zu bekommen und Spitzenzeiten im 
Mai, Juni, September sind auch bezüglich Angeboten für Bus, Bahn und 
Flug sehr begrenzt.

Wer allerdings in der Planung etwas flexibel ist, kann gute Schnäppchen machen. Schon eine Verschiebung um 1-2 Tage kann helfen - oder das Ausweichen auf ein alternatives Reiseziel, das ähnliche
Inhalte bietet. Gerade beim Reisen besteht der Reiz ja darin, Neues zu entdecken. Warum also nicht einmal gewohnte Wege verlassen und ein neues Ziel wählen?

Die Reiseveranstalter haben auch Kontingente, die unter Umständen noch nicht ganz ausgeschöpft sind. Gezielt danach zu fragen, zu welchen Terminen in einem Wunsch-Reiseziel noch Zimmer in Option sind, kann zu einem sehr guten Ergebnis führen. Es lohnt sich auf jeden Fall noch, anzufragen oder auch kurzfristig zu planen.