Donnerstag, 16. Juni 2016

Klassenfahrt mit Lehrer am Steuer

Auch auf Klassenfahrten sind Unfälle leider nicht auszuschliessen. Am 04. Juni diesen Jahres traf es Schüler von zwei saarländischen Schulen, deren Reisebus auf der Rückfahrt von Spanien von der Fahrbahn abkam und umstürzte. Die meisten der Schüler kamen mit Prellungen, Schürfwunden und Schnittverletzungen davon, ein Schüler wurde schwer verletzt - er erlitt einen Lendenwirbelbruch.

Inzwischen hat der Rektor einer der Schulen in einem Interview bestätigt, dass der Reisebus zum Unfallzeitpunkt von einem der begleitenden Lehrer gefahren wurde. Das ist ungewöhnlich, selbst wenn dies an dieser Schule bereits seit 15 Jahren praktiziert wird.

Das mag Kosten für einen zweiten Fahrer sparen. Nachdem der Unfall morgens gegen 6 h in Frankreich passierte, wurde die Rückfahrt wohl als Nachtfahrt durchgeführt und dafür wäre der Einsatz eines zweiten Fahrers zumindest für den letzten Streckenabschnitt notwendig gewesen. Vielleicht wollte der Lehrer auch nur seine Fahrpraxis regelmäßig aufrecht erhalten. Über die Gründe liegen keine Erkenntnisse vor.

Ist der Einsatz des Begleitlehrers als Fahrer des Reisebus aber sinnvoll? Eine Klassenfahrt bedeutet für die begleitenden Lehrer einen Dauereinsatz von Frühmorgens bis Spätabends. Da ist ein bei der Aufsicht unbeteiligter Fahrer sehr zu schätzen, der sich ausschließlich um die sichere Führung des Bus kümmern kann.

Der Bericht der Saarbrücker Zeitung endet mit dem Hinweis: "Das Bildungsministerium will nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen den Sachverhalt prüfen, dass ein Lehrer als Busfahrer unterwegs ist." Das sollten sie in der Tat tun und der Rektor hätte besser einen Blick in die Saarländische Verwaltungsvorschrift für die Durchführung von Lehrfahrten geworfen. Dort wird zu diesem Sachverhalt auszugsweise ausgeführt:

3.4.3
"Die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art, die von Lehrkräften, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen oder Schülern gesteuert werden, ist bei der Durchführung der außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen grundsätzlich nicht zulässig"

Unter Punkt 3.4.4 wird ergänzt, dass der Schulleiter die Benutzung von Kleinbussen, die von Lehrkräften gesteuert werden, für eintägige Veranstaltungen in Ausnahmefällen genehmigen kann. Auf eine Klassenfahrt nach Spanien trifft dies aber nicht zu.

Die Idee mag gut gemeint gewesen sein. Sinnvoll war sie wohl nicht und auch rechtlich nicht zulässig.

Leider kommt es auch bei professionellen Busunternehmen zu Unfällen und es sollte alles unternommen werden, um dies zu verhindern Dazu gehört die Sicherheitskontrolle der Fahrzeuge, ausgebildetes Fahrpersonal und die Einhaltung der Sozialvorschriften für Lenk- und Ruhezeiten. Das mag mit Kosten verbunden sein, an dieser Stelle ist Sparen aber nicht angebracht. Die Begleitlehrer einer Klassenfahrt fungieren hier sehr gut als Kontrollinstanz, die im Zweifel eine Korrektur vom beauftragten Unternehmen verlangen können.



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